|
|
|
Was kann der Firmenkunde erwarten?
|
|
|
|
Unternehmen haben Beratungsbedarf insbesondere zu den Vorruhestandsmodellen, sei es zu den Altersteilzeitmodellen oder über die angedachte Arbeitslosigkeit der Mitarbeiter. |
|
|
|
Hierzu werden meinerseits Modellvorschläge unterbreitet und, sofern gewünscht die späteren individuellen Rentenanwartschaften für die Betriebsangehörige nach den entwickelten Vorruhestandsmodellen errechnet. |
|
|
|
Des Weiteren können Firmenkunden die neuesten Informationen im Rentenrecht per Einzelberatung oder durch bedarfsorientierte Fachvorträge im Betrieb,
z. B. für Personalleiter oder Mitarbeiter im Personalbüro, angeboten werden. |
|
|
|
Firmenkunden, die aufgrund einer Betriebsprüfung durch den Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Beitragsnachforderungsbescheide erhalten haben, können von mir erwarten, dass ich sie hierzu fachkompetent beraten kann. Soweit erforderlich kann ich die Firma dann in anhängigen „Anhörungsverfahren“, „Widerspruchsverfahren“ oder in anhängigen Klageverfahren vor den Sozialgerichten vertreten. |
|
|
|
Handwerksmeister oder Selbständige, die von der Rentenversicherung im Clearingverfahren oder in Beitragsnachforderungsverfahren konsultiert werden, kann ich individuell zur Rentenversicherungspflicht und Rentenversicherungsfreiheit fachkompetent beraten. Soweit notwendig kann ich die Vertretung für den Handwerksmeister oder Selbständigen gegenüber dem Rentenversicherungsträger übernehmen. Die Vertretung ist insbesondere dann ratsam, wenn Clearingverfahren und Beitragsforderungen bei der Rentenversicherung anstehen. |
|
|
 |
Mehr Info ? Anruf genügt. |
|
|
|
|
|
|
|