Hans-Günther Feuser - Rentenberater - 64807 Dieburg - Am Hänisgraben 48 A

  Wir über uns 
Informationen über das Rentenberaterbüro Hans-Günther Feuser
1. Begriffsbestimmung  -  2. Zur Person  -  3. Vorteile nutzen
 1. Begriffsbestimmung und Zulassung von Rentenberater 
Begriffsbestimmung
Rentenberater vertreten und beraten Sie in der Regel auf den Gebieten der Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfallversicherung und im Schwerbehindertenrecht. 
Für die Tätigkeit als Rentenberater ist eine Zulassung "Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten" durch den Präsidenten des zuständigen 
Amts- oder Landgerichtes erforderlich. 
Zulassung
Die Zulassung der Rentenberater ist gesetzlich im Rechtsberatungsgesetz geregelt.
Diese Zulassungsurkunde als "Rechtsbeistand" erfolgt sehr individuell und je nach der nachgewiesenen Fachkunde des einzelnen Rentenberaters.
Die Zulassung kann aber vom Zulassungsgericht auch auf einzelne Fachgebiete,
zum Beispiel auf das Krankenversicherungsrecht oder Rentenversicherungsrecht oder Unfallrecht beschränkt werden. 
 2. Zur Person Hans-Günther Feuser, Rentenberater
Zulassung zum Rentenberater
Meine Zulassung als Rentenberater/Rechtsbeistand umfasst alle Gebiete, d. h. meine Beratungsleistungen darf ich Ihnen auf den Gebieten der Kranken-, 
der Pflege-, der Renten-, der Unfall-, der Arbeitslosenversicherung und im Schwerbehindertenrecht anbieten. 
Zusätzlich habe ich vom Landessozialgericht Darmstadt die Erlaubnisurkunde meine Mandantinnen und Mandanten vor den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht in Hessen zu vertreten. Diese Erlaubnis als Prozessbevollmächtigter berechtigt zum schriftlichen Vortrag in Klage- und Berufungsklagen und umfasst auch meine persönliche Terminvertretung in mündlichen Verhandlungen am SG und LSG. 
Langjährige Erfahrung
Mehrere Jahre Tätigkeit als freiberuflicher und als selbständiger Rentenberater / Rechtsbeistand.
Fach- und Sachkunde:
- Studium zum Diplom Verwaltungswirt (Abschluss 1972) 
- Zusatzstudium "Personalreferent" (Abschluss 1998)
Über 30-jährige Berufspraxis 
Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Beratungen in allen Rentenversicherungs-/ Krankenversicherungs-/Pflegeversicherungs-/Unfallversicherungs-/ Arbeitslosenversicherungs- und Schwerbehindertenangelegenheiten.
Spezialisiert auch auf die Regelungen zur Altersteilzeit und deren Auswirkungen auf die späteren Rentenanwartschaften.
 3. Vorteile nutzen
Korrekt und fair
Die langjährige und erfolgreiche Praxis als freiberuflicher und als selbständiger Rentenberater und Rechtsbeistand verpflichtet ausnahmslos zu korrektem und 
fairem Handeln.
Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie umfassend und übergreifend in allen tangierten Gebieten in den vorgenannten Bereich des Sozialrechts eine erstklassige Beratung und hierzu Ihre individuellen Gestaltungsmöglichkeiten erwarten können.
Büro
Im Büro in Dieburg unterstützen weitere Fachkräfte meine Tätigkeit als Rentenberater. 
Telefonische Terminvereinbarung siehe Kontaktseite 

 Stand: Dienstag, 20. Mai 2003